Das neue EU-Urheberrecht könnte Online-Plattformen dazu verpflichten, von Nutzern hochgeladene Inhalte zu prüfen. Die Juristen des EU-Rats halten dies für mit den Grundrechten vereinbar. Dem widersprechen Bürgerrechtsorganisationen. Von David Pachali (Leistungsschutzrecht, Urheberrecht)