Die oberste Strafverfolgungsbehörde sieht keine belastbaren Hinweise für eine geheimdienstliche Agententätigkeit oder andere Straftaten. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss, Verfassungsschutz und BSI fanden demnach keine belastbaren Anhaltspunkte für eine flächendeckende Telekom-Überwachung.