Wenn Sie als Privatnutzer eine Flugdrohne mit einem Gewicht von zwei Kilogramm oder mehr verwenden wollen, müssen Sie seit dem Wochenende einen gültigen Kenntnisnachweis, den sogenannten Drohnen-Führerschein, vorweisen können. Die entsprechenden Bestimmungen aus der Drohnenverordnung vom April dieses Jahres sind am 1. Oktober in Kraft getreten.
Kenntnisnachweis ab 2 kg
Als Kenntnisnachweis g