Eine Hostelbesitzerin hatte geklagt, da sie keinen Rundfunkbeitrag für Zimmer ohne Empfangsmöglichkeit zahlen will. Ein Gericht in Leipzig hat der Betreiberin jetzt recht gegeben - sie muss nur den allgemeinen Grundbetrag zahlen. Auf Privathaushalte wirkt sich das Urteil nicht direkt aus. (Rundfunkbeitrag, GEZ)