27.09.2017 18:45 Uhr, Quelle: Heise
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit
Anders als bei Privatwohnungen, für die der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben wird, beurteilen die obersten Verwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern.
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