22.09.2017 13:19 Uhr, Quelle: ComputerBase
Bundesgerichtshof: Google profitiert vom Suchmaschinenprivileg
Solange ein Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht weiß, dass Fotos in der Bildersuche urheberrechtlich geschützt und eigentlich nicht dargestellt werden dürfen, haftet er auch nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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