Extra-Gebühren sorgten bei zahlreichen Sparkassen-Kunden für Ärger. Doch darf die Bank solche Zusatzkosten für Dienstleistungen überhaupt verlangen? Der BGH hat nun sein Urteil gefällt und gibt den Verbraucherschützern Recht. Unrechtmäßig gezahlte Gebühren sollten Sie sich jetzt zurückholen.