05.09.2017 12:09 Uhr, Quelle: Heise
Private Chats im Büro: Straßburger Richter klären, wann der Chef mitlesen darf
Über einen Messenger-Dienst beantwortete er Kundenanfragen, chattete aber auch mit der Verlobten. Der Arbeitgeber führte Protokoll und kündigte dem Mann – und ging damit zu weit.
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