04.09.2017 18:09 Uhr, Quelle: Heise
YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet
Nach einem Urteil des OLG Frankfurt müssen die Internetanbieter bei Urheberrechtsverstößen zwar die E-Mail-Adressen von Nutzern mitteilen, nicht jedoch IP-Adressen und Telefonnummern
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