28.08.2017 14:54 Uhr, Quelle: Heise
Schleichwerbung auf Instagram: #ad reicht als Kennzeichnung meist nicht aus
Nach einem Urteil des OLG Celle ist ein Instagram-Beitrag nicht ausreichend als Werbung erkennbar, wenn der Hashtag „#ad“ nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
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