Sie verstoßen nicht gegen das Wettbewerbs-, das Kartell- oder das Urheberrecht. Das Oberlandesgericht bestätigt insgesamt drei Urteile von Landgerichten zugunsten des AdBlockPlus-Anbieters Eyeo. Nutzer können zumindest im Fall der Kläger sogar von einem Einverständnis zum Blockieren von Werbung ausgehen.