14.08.2017 07:56 Uhr, Quelle: Die Zeit
Harald Martenstein: Über Verantwortlichkeiten
Sollten Sie Ärger mit dem lärmempfindlichen Nachbarn haben, rühren Sie doch einfach Wasser mit der Maschine. Das ist 91 Dezibel laut. Und garantiert nicht verboten.
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