Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 273/07) verschärft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Filesharing-Servern deutlich. Mit der Festsetzung eines Streitwerts von 20.000 Euro pro Musikstück, das beispielsweise auf einem Server des Filesharing-Netzwerkes Edonkey gefunden wird, erhöhen sich die Geldstrafen bei Abmahnungen beträchtlich.