28.07.2017 17:46 Uhr, Quelle: golem
Keylogger: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht generell ausspähen
Eine Firma hat ihre Mitarbeiter pauschal mit Keyloggern und Screenshot-Programmen überwacht. Doch auf dieser Basis ist laut Bundesarbeitsgericht keine Kündigung möglich. (Keylogger, Datenschutz)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info