27.07.2017 15:02 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche
Arbeitskontrolle: Bundesrichter untersagen Spähsoftware
Das Bundesarbeitsgericht hat die Überwachung von Mitarbeitern durch Spähsoftware verboten. Einzige Ausnahme: Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dürfen Tastatureingaben heimlich protokolliert werden.
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