27.07.2017 15:02 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche

Arbeitskontrolle: Bundesrichter untersagen Spähsoftware

Das Bundesarbeitsgericht hat die Überwachung von Mitarbeitern durch Spähsoftware verboten. Einzige Ausnahme: Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dürfen Tastatureingaben heimlich protokolliert werden.

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