Beschluss des BundesverfassungsgerichtsDas Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dürfen damit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" beschleunigt abgeschoben werden.