25.07.2017 10:11 Uhr, Quelle: Handelblatt
Extrakosten für TAN-Sms: BGH schränkt Banken bei Gebühren ein
Der BGH hat die Gebührenpraxis einiger Banken heute eingeschränkt: So darf eine Bank darf nicht grundsätzlich Geld kassieren, wenn sie eine SMS mit einer Transaktionsnummer (TAN) an Kunden verschickt.
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