ARD und ZDF müssen künftig für die Einspeisung in die Kabelnetze wieder bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Parteien stritten darüber, ob die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet sind, für die Verbreitung ihres Rundfunkprogramms über das Kabelnetz zu bezahlen.