20.07.2017 11:28 Uhr, Quelle: golem
Oberlandesgericht Düsseldorf: ARD und ZDF müssen Übertragung im Kabelnetz bezahlen
Öffentlich-rechtliche Sender müssen nun doch für ihre Einspeisung in das TV-Kabelnetz zahlen. Eine Kündigung vor sechs Jahren ist unwirksam. (Kabel Deutschland, Vodafone)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info