Der illegale Tausch von Musik, Filmen und Software über Tauschbörsen wird in Deutschland bereits rigoros verfolgt. Bei über die IP-Adresse nachweisbaren Verstößen müssen die Netzbetreiber die Nutzerdaten herausgeben, wenn eine Richtergenehmigung vorliegt. Ein neues BGH-Urteil erweitert jetzt den Wirkungsbereich solcher Richtergenehmigungen.