13.07.2017 20:11 Uhr, Quelle: WinFutre.de

Illegales Filesharing nach BGH-Urteil noch leichter verfolgbar

Der illegale Tausch von Musik, Filmen und Software über Tauschbörsen wird in Deutschland bereits rigoros verfolgt. Bei über die IP-Adresse nachweisbaren Verstößen müssen die Netzbetreiber die Nutzerdaten herausgeben, wenn eine Richtergenehmigung vorliegt. Ein neues BGH-Urteil erweitert jetzt den Wirkungsbereich solcher Richtergenehmigungen.

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