Wer im Netz urheberrechtlich geschütztes Material illegal zur Verfügung stellt, kann meist nur über den Provider idenzifiziert werden. Doch die Provider müssen die Nutzerdaten bisher nur auf richterlichen Beschluss herausrücken. Der Bundesgerichtshof erleichtert geschädigten Firmen nun mit einer jüngsten Entscheidung den Zugriff auf die Daten.