Der in der IT-Szene bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der in der IT-Szene als gefürchteter „Abmahnanwalt“ und einer der Auslöser der gleichnamigen Welle von Rechtsstreitigkeiten gilt, wurde vom Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitstrafe ohne Bewährung verurteilt.