13.09.2007 08:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Google erhebt keine Besitzansprüche an User-Content
Google hat den Vorwurf zurückgewiesen, dass es einen Besitzanspruch auf die publizierten Werke der User hat. Diese Bedenken entstanden durch die Verwendung des Wortes "öffentlich" in Googles Geschäftsbedingungen für den Dokumenten- und Spreadsheet-Service. So heißt es in einer Klausel: "Indem Inhalte durch Googles Services verbreitet, ausgestellt oder anderweitig öffentlich gemacht werden, erhält Google eine weltweite, nicht-exklusive und kostenfreie Lizenz, diese Inhalte mit dem Zweck zu reproduzieren, zu übernehmen, zu modifizieren, zu veröffentlichen und zu vertreiben, die Google Services zu promoten und zu verbreiten."
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