Die Bundesnetzagentur stoppt die Vorratsdatenspeicherung, bis Gerichte ein finales Urteil gefällt haben. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Die Richter erklärten in der letzten Woche, die anlasslose Datensammlung wäre nicht mit dem EU-Recht vereinbar.