23.06.2017 14:56 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de

Wichtige Anti-Terror-Maßnahme vor dem Aus: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Speicherung ...

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland für rechtwidrig erklärt. Aus Sicht von Experten ist damit die Vorratsdatenspeicherung

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