Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hat heute das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Entscheidung betrifft zunächst nur den Münchner Provider SpaceNet, lässt sich aber als Vorbote für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts interpretieren.