Betreibern von Filesharing-Portalen wie The Pirate Bay ist bewusst, dass sie die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials unterstützen, urteilt der EuGH. Damit kann nun auch rechtlich gegen Tauschbörsen-Seiten vorgegangen werden, obwohl die geschützen Dateien letztlich auf anderen Portalen liegen.