Apple kann das iTunes-Logo mit den zwei Achtelnoten in der Schweiz nicht markenrechtlich schützen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu am 30. Mai ein Urteil gefällt, wonach die Bildmarke mangels Unterscheidungskraft für Software mit Musikfunktionen nicht eintragungsfähig sei.Ganzen Artikel auf macprime.ch lesen