14.06.2017 16:11 Uhr, Quelle: SPIEGEL
BGH-Urteil: Krankenversicherung muss nicht für Eizellspende im Ausland zahlen
Auch wenn Private Krankenversicherungen Behandlungen im EU-Ausland zulassen, müssen sie nicht für eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen aufkommen. Das Verfahren ist in Deutschland verboten.
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