07.06.2017 09:47 Uhr, Quelle: ZDF heute

Karlsruhe: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

07.06.17 09:35 | Die bis Ende vergangenen Jahres erhobene Brennelementesteuer ist nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Gesetz ist damit nichtig. Somit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Die Steuer musste auf den Kernbrennstoff gezahlt werden, wenn in Reaktoren ein neues Brennelement mit Uran oder Plutonium eingesetzt wurde. Die Steuer wurde seit Anfang 2011 erhoben und war bis Ende 2016 begrenzt.

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