02.06.2017 12:47 Uhr, Quelle: FAZ.NET

Bundestagsbeschluss: Die Majestätsbeleidigung ist Geschichte

Als der türkische Präsident Erdogan auf dieser Basis gegen Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ vorgegangen war, geriet auch Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch in die Kritik. Jetzt hat sich der Bundestag mit ihm befasst.

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