Das Kammergericht (Oberlandesgericht in Berlin) hat einen Rechtsstreit zwischen den elterlichen Erben und Facebook nach mehreren Instanzen zugunsten des weltweit größten Social Networks entschieden. Demnach dürfen Erben keinen Zugriff auf das Facebook-Konto des Verstorbenen erhalten, selbst wenn es sich dabei um ein verstorbenes minderjähriges Kind handelt.
Begründet wird diese Entscheidung