Es geht um zwei Rechtsfragen. Der EuGH soll unter anderem klären, ob das deutsche Leistungsschutzrecht aufgrund einer fehlenden Formalie überhaupt angewendet werden kann. Sollte das Leistungsschutzrecht greifen, sieht das Gericht die Klage der Verlage zumindest in Teilen als begründet an.