Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Auf die Schnelle wird die Vorratsdatenspeicherung nicht gestoppt. Ein Eilantrag des SPD-nahen Netzpolitikvereins D64 wurde abgelehnt, da selbst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nichts an der aktuellen Lage geändert habe.