Die Zeiten des weitgehend freien Fliegens mit Privatdrohnen sind spätestens seit dem Wochenende vorüber, denn nach der Zustimmung des Bundesrates ist die »Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten« in Kraft getreten. Sie enthält genaue Bestimmungen, welche Voraussetzungen für einen Drohnenflug erfüllt sein müssen. Bis zu einer Flughöhe von 100 Metern entsprechen sie den R