07.04.2017 12:37 Uhr, Quelle: golem
Pay-by-Call: Eltern haften nicht für unerlaubte Telefonkäufe der Kinder
Die telefonische Abwicklung von Einkäufen muss immer vom Anschlussinhaber autorisiert werden. Missbrauchsgefahren gibt es aber weiter bei anderen Telefondiensten. (Games, Verbraucherschutz)
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