Das Bundeskabinett hat heute die nächste Fassung des WLAN-Gesetzes beschlossen. Nötig war der neue Entwurf des Wirtschaftsministeriums, um die rechtlichen Risiken für die Betreiber von offenen WLANs zu beseitigen. Nun sollen keine Abmahnkosten mehr drohen, ebenso wurde die Netzsperren-Klausel konkretisiert.