Alternativ bleibt den Eltern nur die Möglichkeit, als Anschlussinhaber selbst die Kosten und Folgen zu tragen. Eltern hatten im verhandelten Fall vor Gericht erklärt, dass sie wohl wüssten, welches der volljährigen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sie aber dessen Namen nicht nennen wollen.