Im Fall einer Filesharing-Abmahnungen hat der Bundesgerichtshof heute bestätigt: Wenn Eltern wissen, dass eines ihrer Kinder für den illegalen Upload verantwortlich ist, müssen sie den Namen nennen. Ansonsten stehen sie als Anschlussinhaber selbst für Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten in der Kreide.