30.03.2017 16:46 Uhr, Quelle: Heise
BGH zu Tauschbörsen: Eltern können Kinder decken, müssen aber zahlen
Wenn Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern illegal Internet-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern später nicht preisgeben, wer genau Übeltäter war. Dann müssen sie aber die verhängten Strafen zahlen, entschied nun der Bundesgerichtshof.
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