Einem Urteil (Az. 2 U 862/06) des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zufolge ist die freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Wichtig ist aber, dass der Poster das Unternehmen bzw. die Personen nicht einfach ohne Grund mies macht, sondern immer noch bei der Sache bleibt. (Messe)