Die Bundesnetzagentur will den Kampf gegen Rufnummernmissbrauch mit Hilfe neuer Maßnahmen verstärken, die das Telekommunikationsgesetz (TKG) ab 1. September 2007 bietet. Neben erweiterten Transparenzverpflichtungen gelten auch neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern.