15.03.2017 16:46 Uhr, Quelle: Heise
Bundesverwaltungsgericht: Kein Rechtsanspruch auf Online-Petitionen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen abgewiesen, mit denen Petenten die Veröffentlichung ihrer Anliegen auf der Petitionsplattform des Bundestages erreichen wollten.
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