14.03.2017 17:37 Uhr, Quelle: Heise
Bundesverwaltungsgericht prüft ePetitionen des Bundestag
Seit 2008 bietet der Bundestag an, Pettionen zur Veröffentlichung einzureichen. Die Frage, ob und nach welchen Kriterien dann eine Ablehnung der Veröffentlichung zulässig sein kann, soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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