Nachdem Apple die Frist für Steuernachzahlungen verstreichen ließ und im Dezember Einspruch einlegte, folgt nun Apples detaillierte Begründung dafür. Die EU-Kommission hatte geurteilt, dass Apple und Irland durch eine effektiven Körperschaftsteuersatz von deutlich unter einem Prozent den Wettbewerb verzerren. An Apples Standort in Cork sieht man die EU-Forderung einer Steuernachzahlung in Höhe