Die Bundesnetzagentur hat eine Puppe zu einer „verbotenen Sendeanlage“ erklärt. Die Puppe „My Friend Cayla“ darf deshalb hierzulande nicht mehr verkauft werden. Aber auch der unerlaubte Besitz einer „verbotenen Sendeanlage“ ist strafbar. Wer eine solche Puppe gekauft hat, muss sie also komplett zerstören oder zumindest das Mikrofon und den Bluetooth-Chip herausnehmen und die Elektronik vernichten.