14.02.2017 16:28 Uhr, Quelle: Heise
BGH verhandelt zur Zulässigkeit von IP-Adressen-Speicherung auf Websites
In einem wieder aufgenommenen Verfahren muss der Bundesgerichtshof abwägen, ob bei der IP-Adress-Speicherung die Sicherheitsargumente von Website-Betreibern oder die Persönlichkeitsrechte der Nutzer überwiegen.
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