Autor: Christian Was nützt die Theorie, wenn es in der Praxis scheitert? Die Verbraucherzentrale NRW konnte in einer Stichprobe beweisen, dass die Altersempfehlungen der USK in der Praxis wenig bringen. Minderjährige Probanden konnten in fast jedem zweiten Testeinkauf problemlos an Spiele gelangen, die von der USK nicht für ihr Alter freigegeben wurden. In mehreren Testinkäufen wurde geprüft, ob sich der Handel an die Empfehlungen der USK hält. Die 14- und 16jährigen Testeinkäufer wurden damit beauftragt, die Spiele »Canis Canem Edit« oder »Splinter Cell« (USK Freigabe ab 16) sowie »Mortal Combat« oder »Scarface« (USK Freigabe ab 18) zu kaufen. Die Testeinkäufe fanden in 15 Geschäften im Raum Köln und im Rhein-Sieg-Kreis statt. Zitat aus der Meldung der Verbraucherzentrale:Die 16-Jährige durfte in 9 von 15 Fällen das Spiel kaufen, das erst ab 18 erhältlich ist. In vier von sieben getesteten Elektronikgeschäften war die Schülerin erfolgreich. Noch deutlicher die Bilanz bei den vier getesteten Kauf