Nach zahlreichen Juristen kommt nun auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die aktuelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof den Spielraum für nationale Gesetze deutlich eingeschränkt.