01.02.2017 16:02 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de

BGH weist Kläger zum zweiten Telekom-Börsengang ab

FRANKFURT/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die Anlegerschutzklagen zum zweiten Börsengang der Deutschen Telekom endgültig abgelehnt. Der Börsenprospekt aus dem Jahr 1999 habe keine

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